Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Geschäfte, Vereinbarungen und Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern im folgenden Besteller genannt. Die Bedingungen werden ergänzt durch das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht, und zwar, soweit gesetzlich zulässig, das Handelsrecht für Kaufleute. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab, wie auch immer die Erklärung des Bestellers über das Wirksamwerden seiner Bedingungen lauten mag.
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mönchengladbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit der Geschäftsverbindung zu einem Kaufmann irgendwie im Zusammenhang stehen, auch für Wechsel, Scheck und Urkundenklagen, ist Mönchengladbach. Wir können nach unserer Wahl das für den Käufer zuständige Gericht anrufen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  4. Bei Abrufaufträgen ohne Angabe der Liefertermine muss der Abruf innerhalb von 6 Monaten ab Bestellungsdatum erfolgen.
  5. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Besteller das Angebot nicht annimmt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

2. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise sind EUR-Preise, wenn nicht anders angegeben und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend der jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
  2. Wird das Zahlungsziel überschritten, so sind vom Tag der Fälligkeit an Zinsen zu zahlen, und zwar vorbehaltlich eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der EZB.
  3. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und unter Vorbehalt der Zurückweisung angenommen. Alle Kosten durch ihre Hereinnahme trägt der Besteller. Wir haften nicht für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlegung, Protesterhebung und Benachrichtigung sowie für eine etwaige Zurückweisung.
  4. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Verpackung und Versand

  1. Bei frachtfreier Liefervereinbarung gilt die Stückgut-Bahnstation des Bestellers. Mehrkosten aufgrund anderer als normaler Verpackung oder Versandart, wie z.B. Expressgut, Luftfracht, Eilboten etc., gehen zu Lasten des Bestellers.
  2. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung zum Versand übergeben oder dem Besteller als versandbereit gemeldet wird, auch bei franko, fob oder cif Geschäften. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten durch uns gegen Transport, Bruch, Feuer und Wasserschäden versichert.

4. Lieferung

  1. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zugesagt wurden. Wird schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt, so werden wir von der Pflicht zur fristgerechten Lieferung durch alle Umstände befreit, die uns die Leistung ohne unser Verschulden unmöglich machen oder übermäßig erschweren, auch im Falle von Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer und Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Maßnahmen oder Verordnungen oder Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Soweit die Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten ist, wird als angemessene Nachfrist ein Zeitraum von mindestens vier Wochen vereinbart.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Ist uns die vollständige Lieferung innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, ist der Besteller unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen lediglich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Verzug ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.
  3. Bei erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Liquidation, Abgabe der offenbarungseidesstattlichen Versicherung oder Stellung eines Insolvenzantrags, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, auch wenn besonders bezeichnete Forderungen bezahlt werden.
  2. Der Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu branchenüblichen Bedingungen veräußern oder anderweitig verwerten oder sich hierzu verpflichten, jedoch auch nur dann, wenn er nicht in Verzug ist
  3.  Der Besteller hat uns von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte und deren Gefährdung sofort zu benachrichtigen. Er hat alles zur Abwehr Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen. Er ist außerdem zu jeder Auskunft über unser Eigentum verpflichtet. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
  4. Ist der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, so erlischt sein Besitzrecht an unserem Eigentum. Wir sind dann berechtigt, sofort die Ware in unseren Besitz zu bringen, die Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen, gleichgültig wo sie sich befindet. Die entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind befugt, die zurückgenommene Ware durch freihändigen Verkauf zu verwerten.

6. Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Besteller nicht, von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
  3. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
  4. Im Übrigen leisten wir für die einwandfreie Qualität unserer Produkte Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, sind die Ansprüche des Bestellers nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Jede Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Behandlung oder Verarbeitung der Ware. Wegen Mängeln, die erst nach Verarbeitung der Ware festgestellt worden sind, ist ein Anspruch auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Umfang unserer Ersatzverpflichtung ist im Falle grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  5. Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung.

7. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt sie mit demjenigen gesetzlich zulässigen Inhalt aufrechterhalten, der dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Mönchengladbach, 08/2023

Herr Carsten Kunde

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Herr Erkan Polat

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